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Fakultät Kulturwissenschaften
Studium

Studienfachberatung im Fach Deutsch

 

 

Die interne Studienfachberatung ist ausschließlich zuständig für:

  1. Allgemeine Fragen zum Studienverlauf.
  2. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei einem internen Studiengangwechsel von Studierenden der TU Dortmund (schulforminterne Umschreibungen von alter zu neuer Studienordnung werden von der Prüfungsverwaltung durchgeführt, s.u.).
  3. Bescheide über Anpassungslehrgänge der Bezirksregierung Arnsberg.

Was die interne Studienfachberatung nicht macht:

  1. Die interne Studienfachberatung KANN KEINE BOSS-Eintragungen vornehmen.
  2. Die interne Studienfachberatung weist KEINE Prüfer und Prüferinnen für Abschlussarbeiten oder BLS-Prüfungen zu und verteilt KEINE HAUSARBEITSTHEMEN.
  3. Die interne Studienfachberatung kann KEINE INFORMATIONEN zu individuellen PRÜFUNGSINHALTEN der Dozierenden geben.
  4. Die interne Studienberatung kann keine Anmeldungen im LSF vornehmen.

Fragen zum Studienverlauf
Grundsätzlich sollten Sie zuerst die Modulhandbücher und Verlaufspläne Ihres Studienganges zur Klärung von etwaigen Fragen heranziehen. Hier finden Sie auch entsprechende Angaben über Leistungspunkte. Vor allem die Verlaufspläne (und die alten Kombischeine) bieten einen guten Überblick darüber, welche Module wie belegt werden müssen.

Modulhanbücher BA: https://germanistik.kuwi.tu-dortmund.de/studium/bachelor-lehramt/

Modulhandbücher MA: https://germanistik.kuwi.tu-dortmund.de/studium/master-lehramt/verlaufsplaene-und-modulhandbuecher-labg-2009-ab-wise-23/24/



Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Umschreibung in die NEUE Studienordnung: Schulforminterne Umschreibungen (z.B. von GS alt auf GS neu) werden per schriftlichen Antrag durch die Prüfungsverwaltung durchgeführt.

Die Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgt auf Basis von Kombischeinen und BOSS-Einträgen, die Anerkennung auf Basis der Inhalte bereits erbrachter Module. Reichen Sie neben dem untenstehenden Formular immer alle vollständigen Kombischeine und die BOSS-Einträge bzw. ein Transcript of Records ein. Schreiben Sie keine Zusatzinformationen auf das Anerkennungsformular, sondern teilen Sie uns diese per Mail mit.

Bitte nutzen Sie hierfür folgendes Formular.
 

Unterschriften
Die Studienberatung kann Kombischeine in Vertretung für Lehrende unterschreiben, falls diese die TU Dortmund verlassen haben. Als Nachweis kann hier z.B. eine E-Mail der*des Lehrenden vorgezeigt werden, aus welcher der Name der*des Studierenden, der Titel der Veranstaltung und die Art der Leistung hervorgehen.


Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens nur erfolgen kann, wenn Sie alle Unterlagen vollständig und gut leserlich ausgefüllt an uns senden.

Fristen/Zeiten
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen. Die Bearbeitung von vollständigen Anträgen beträgt 4 Wochen. In Einzelfällen kann dies auch länger dauern. Bitte beachten Sie diesen Umstand, denn bei Anträgen, die weniger als 4 Wochen vor Ende etwaiger Bewerbungs- bzw. Wechselfristen gestellt werden, kann eine rechtzeitige Entscheidung über den Antrag nicht garantiert werden.

Vermeiden Sie unvollständige Einreichungen sowie das mehrfache Anschreiben per Mail (außer in dringenden Fällen), da es hierdurch zu einer größeren Arbeitsbelastung und zu einer Verzögerung der Bearbeitungen kommen kann. Sende Sie alle Dokumente im PDF-Format.

 

Bitte sehen Sie davon ab, in Angelegenheiten, die die Studienberatung betreffen, die individuellen E-Mailadressen der Studienberaterinnen zu beanspruchen. Wenden Sie sich ausschließlich an: .

 

Ansprechpartner*innen

Anerkennung von extern erbrachten Leistungen

Wenn Sie im Zuge eines Hochschulwechsels einzelne extern erbrachte Leistungen anerkennen lassen möchten oder die Äquivalenz eines Studienabschlusses feststellen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das Team der Äquivalenzfeststellung: