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Fakultät Kulturwissenschaften
Zertifikate

Zertifikat Bilinguales Lehren und Lernen

Die unten stehenden Informationen bieten Ihnen einen Überblick über Zielsetzung, Inhalte und Ablauf des Zertifikatsstudiengangs Bilinguales Lehren und Lernen an der TU Dortmund. Interessieren Sie sich für diesen Studiengang, lesen Sie diese bitte sorgfältig durch. Für weiterführende Fragen, die hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an das Koordinationsteam unter:

bili.eng.fk15tu-dortmundde  (Nina Falter, wiss. Hilfskraft, zuständig für die Koordination / Dr. Stefanie Rottschäfer, Koordinationsverantwortliche)

Allgemeine Informationen

  • An zahlreichen Bildungsinstitutionen in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern wird Englisch zunehmend als Arbeitssprache verwendet. In den letzten Jahren hat sich der „bilinguale Unterricht“ neue Felder erschlossen. So gibt es in Dortmund, aber auch in anderen Städten, inzwischen ein bilinguales Netzwerk, das vom Kindergarten bis zum Abitur bilinguale Bildung und Erziehung ermöglicht.
  • Da für die Zukunft mit einem weiteren Ausbau bilingualen Unterrichts an verschiedenen Schulformen zu rechnen ist und auch in der zweiten Phase der Lehrer*innenausbildung vermehrt bilinguale Studienseminare angeboten werden, empfiehlt es sich bereits im Studium wichtige theoretische und unterrichtspraktische Kenntnisse zu erwerben.
  • Sie erwerben ein Zertifikat, das eine zusätzliche Qualifikation im Rahmen des Master of Education ist, die auf die speziellen Bedingungen des bilingualen Sachfachunterrichts abgestimmt ist. Absolvent*innen des Zusatzstudiengangs werden dementsprechend darauf vorbereitet, an ihrer jeweiligen Schulform bilingualen Sachfachunterricht erteilen zu können.
  • Da immer mehr Schulen in NRW heutzutage bilingual arbeiten oder spezielle bilinguale Zweige für Schüler*innen anbieten, kann diese Qualifikation darüber hinaus auch in Bewerbungsverfahren von Vorteil sein.

Einschreibung

  • Dieser Studiengang ist zwar zulassungsfrei (= kein NC), es bestehen allerdings besondere Einschreibvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
  • Welche Voraussetzungen muss ich bei der Anmeldung erfüllen?
    Sie können sich für den Zusatzstudiengang Bilinguales Lehren und Lernen einschreiben, sofern Sie einen der folgenden Abschlüsse als erfolgreich absolviert nachweisen können:
    • Abgeschlossener Bachelor nach Studienordnung LABG 2009 / LABG 2016 an der TU Dortmund und eingeschrieben im Master LABG 2009 / LABG 2016 an der TU Dortmund
      oder
    • Abgeschlossener Master of Education an einer Universität in NRW

 

WICHTIG: In der Fächerkombination des oben genannten Studiums muss zwingend Englisch/Anglistik zusammen mit einem weiteren Fach enthalten gewesen sein, wobei das weitere Fach weder Deutsch noch eine andere Fremdsprache sein darf (siehe Fächerkombination).

 

Ja. Ein Bachelor im Fach Englisch (auf Lehramt) ist zwingende Voraussetzung für die Aufnahme des Zertifikatskurses Bilinguales Lehren und Lernen

Nein. Ein C1-Schein, Volkshochschulkurse o.ä. werden nicht als Zugangsvoraussetzung akzeptiert.

  1. Zunächst erfolgt eine Zulassung durch die Koordinatorin Dr. Stefanie Rottschäfer. Dafür legen Sie den Antrag auf Zulassung  Dr. Stefanie Rottschäfer zur Unterschrift vor, gemeinsam mit den entsprechenden Nachweisen (Bachelor-Zeugnis und Immatrikulationsbescheinigung).
  2. Das ausgefüllte und von Dr. Stefanie Rottschäfer unterschriebene Formular reichen Sie anschließend beim Studierendensekretariat der TU Dortmund ein. Generelle Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.
  3. Nach erfolgreicher Einschreibung können Sie Ihr Studienbuch  hier herunterladen.

Eine genaue Übersicht der Unterlagen, die Sie zur Einschreibung benötigen, finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats (siehe „Zusatzstudiengang/zulassungsfrei“).

Die Einschreibefristen sind gleich denen zulassungsfreier Studiengänge, d.h. Sie können sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester jeweils bis zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn für den Zusatzstudiengang einschreiben, solange Sie die notwendigen Einschreibungsvoraussetzungen erfüllen.

Fächerkombinationen

  • Der Zusatzstudiengang Bilinguales Lehren und Lernen kann mit Englisch in Kombination mit den meisten Sachfächern studiert werden, d.h. Musik, Sport, Kunst, Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Wirtschaftswissenschaften (Berufskolleg), Geschichte, Psychologie, Theologie, Sozialpädagogik (Berufskolleg), etc.
  • WICHTIG: Für Studiengänge der Sonderpädagogik gilt ein Förderschwerpunkt NICHT als sachfachäquivalent.
  • Kann ich auch ‚Bili‘ studieren, wenn ich Deutsch oder eine andere Fremdsprache studiere, bzw. studiert habe?
    • Nein. Es muss als zweites Fach neben Englisch ein Sachfach studiert werrden, bzw. studiert worden sein. Weitere Fremdsprachen sowie Germanistik befähigen nicht zur Aufnahme des Zertifikatskurses.

Studium & Kurse

  • Einen Überblick über sämtliche zu studierende Seminare erhalten Sie im Studienbuch.
  • Grundsätzlich besteht das Studium aus drei Seminaren (je 3 CP) und einer sprachpraktischen Übung sowie einem 4-wöchigen Praktikum und einem 4-monatigen Auslandsaufenthalt.

Nein. Kursanrechnungen aus früheren/anderen Studien sind nicht möglich.

Nein. Die Kurse können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

Ja, sofern Sie im Master LABG 2009/ LABG 2016 / LABG 2016a mit der Fächerkombination Englisch/Anglistik und einem weiteren Fach an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Das weitere Fach darf weder Deutsch noch eine andere Fremdsprache sein.

Praktikum

  • Das Praktikum muss mindestens 4 Wochen lang sein und umfasst 80 Stunden, darunter eine eigene bilinguale Unterrichtseinheit. Die hospitierten Stunden können in bilingual unterrichteten Fächern und ggf. auch im vorbereitenden Sprachunterricht absolviert werden. Das Praktikum kann auch in mehreren Blöcken absolviert werden.
  • Es muss an einer bilingualen Schule oder an einer Schule mit bilingualem Zweig absolviert werden.
  • In Einzelfällen (in Absprache mit dem Koordinationsteam unter bili.eng.fk15tu-dortmundde) kann dieses Praktikum auch an einer Schule im englischsprachigen Ausland absolviert werden.
  • Wenn das Praxissemester an einer bilingualen Schule erbracht wurde und bilingualer Unterricht erteilt worden ist, ist eine Anrechnung für die Praktikumsvoraussetzung im Zusatzstudiengang möglich

Nein. Ein Begleitkurs zum Praktikum ist nicht zu belegen.

Ja. Ein Bericht im Umfang von 8 bis 10 Seiten ist zu verfassen. Dieser Bericht muss zusätzlich zur Erfüllung der Voraussetzungen im Zusatzstudiengang angefertigt werden (d.h., der Theorie-Praxisbericht des Praxissemesters kann nicht ohne Änderungen erneut abgegeben werden, wenn das Praktikum für den Zusatzstudiengang im Rahmen des Praxissemesters absolviert wurde). Der Bericht soll in englischer Sprache verfasst werden.

  • Vorstellung der Schule und des bilingualen Programms
  • Vorstellung der Lerngruppe
  • Unterrichtsreihe in tabellarischer Form
  • Stundenverlaufsplan in tabellarischer Form
  • Erörterung des Stundenverlaufsplans
  • Reflektion der Stunde
  • Anhang: Anwesenheitsbescheinigung der Schule 

WICHTIG: Der fertige Bericht ist spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Praktikums beim Koordinationsteam unter bili.eng.fk15tu-dortmundde einzureichen.

Dozent*innen, die speziell für Praktika zuständig sind, gibt es nicht. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sich einen Praktikumsplatz zu suchen und das vierwöchige Praktikum zu absolvieren. Für Fragen zum Praktikum und zum Praktikumsbericht steht Ihnen das Koordinationsteam unter bili.eng.fk15tu-dortmundde zur Verfügung.

Auslandsaufenthalt

  • Der Auslandsaufenthalt muss ein mindestens einsemestriges Studium (mindestens 4 Monate), eine mindestens viermonatige Tätigkeit als language assistant oder ein mindestens viermonatiges Betriebs- oder Schulpraktikum im englischsprachigen Ausland umfassen. Work & Travel-Tätigkeiten können eventuell (in Absprache mit dem Koordinationsteam unter bili.eng.fk15tu-dortmundde) angerechnet werden.
  • Können Auslandsaufenthalte, die ich im Rahmen meines Bachelorstudiums absolviert habe, angerechnet werden?
    • Im Bachelorstudium erbrachte Auslandsaufenthalte können angerechnet werden.
    • Nicht angerechnet werden können Auslandsaufenthalte vor Studienbeginn.

Abschlussprüfung

Sie müssen eine mündliche Prüfung im Umfang von 40 Minuten ablegen. Die Prüfung wird in englischer Sprache durchgeführt.

Sobald alle geforderten Leistungen im Studienbuch erbracht sind, können Sie zur Prüfung antreten.

Die mündlichen Prüfungen finden im Rahmen der regulären Fachdidaktik-Prüfungen (Modul 8) statt. Dieser Zeitraum wird unter Fristen und Termine bekannt gegeben.

  • Der Anmeldezeitraum liegt circa Mitte Januar (im Wintersemester), bzw. Mitte Juli (im Sommersemester). Für genaue Fristen siehe die Fristen und Termine zur Anmeldung der regulären Modulprüfungen in der Fachdidaktik (Modul 8).
  • Die Anmeldung erfolgt über ein Formular unter Fristen und Termine, welches nur zum Anmeldezeitraum sichtbar geschaltet ist.
  • Mit der Anmeldung zur Prüfung müssen eine Kopie des vollständig ausgefüllten Studienbuches sowie eine aktuelle Studienbescheinigung hochgeladen werden.
  • Geprüft wer­den Sie von Prof. Dr. Susanne Ehrenreich (Erstprüferin) und ei­nem/r wei­te­ren Dozent*in aus dem Team Englische Fach­di­dak­tik.

Die mündliche Prüfung dauert 40 Minuten.

Geprüft werden Sie von Prof. Dr. Susanne Ehrenreich (Erstprüferin) und einem/r weiteren Dozent*in aus dem Team Englische Fachdidaktik. Sie sollen Theorien, grundlegende Definitionen und die historische Entwicklung von bilingualem Lehren und Lernen erklären können. Darüber hinaus sollen Sie Chancen und Risiken von Bilingualen Unterricht erklären und reflektieren können. Sie sollten ihre Antworten mit mindestens einer aktuellen Forschungsstudie zum Thema „Bilinguales Lehren und Lernen“ belegen und reflektieren können. Zu Ihren Themen sollten Sie eine Leseliste zusammenstellen, diese mit Prof. Dr. Susanne Ehrenreich besprechen und spätestens zwei Wochen vor der Prüfung einreichen. Anregungen für Ihre Literaturliste finden Sie hier. Die Literaturliste sollte ca. 8-10 Titel, darunter 2 Monographien bzw. Sammelwerke, umfassen. Neben Theorie müssen auch empirische Studien vertreten sein sowie Literatur spezifisch zum eigenen Zweitfach.

In der Prüfung sollen Sie die Fähigkeiten zeigen, bilingualen Unterricht zu reflektieren sowie selbstbewusst und angemessen über Ihr Sachfach zu reden. Die Prüfungssprache ist Englisch.

Bevor das Zertifikat nach bestandener Prüfung ausgestellt werden kann, müssen Sie auch einen abgeschlossenen Master of Education nach Studienordnung LABG 2009 / LABG 2016 nachweisen. Dazu lassen Sie - vor oder nach der Prüfung - Prof. Dr. Susanne Ehrenreich eine Kopie (nicht-beglaubigt) Ihres Master-Zeugnisses zukommen. Ihre Angaben werden geprüft und das Zertifikat erstellt. Das Zertifikat wird Ihnen anschließend postalisch zugesandt.

Verschiedenes

Es gibt keine vorgeschriebene, verbindliche Regelstudienzeit. Es hängt von Ihren zeitlichen Kapazitäten ab, wie viele Seminare Sie pro Semester parallel zu Ihrem regulären Masterstudiengang besuchen können, bzw. wollen.


Dokumente und Formulare


Ansprechpartner*in

Fragen zum Zusatzstudiengang richten Sie bitte an das Koordinationsteam des Zertifikatsstudiengangs Bilinguales Lehren und Lernen: bili.eng.fk15tu-dortmundde (Nina Falter, wiss. Hilfskraft, zuständig für die Koordination / Dr. Stefanie Rottschäfer, Koordinationsverantwortliche).