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Fakultät Kulturwissenschaften

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt https://div-kuwi.tu-dortmund.de/ gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
 
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 23.04.2021
Zuletzt geprüft am: 23.04.2021

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos 

Gründe:

  • Die als PDF-Dokumente verfügbaren Modulhandbücher sind offizielle Dokumente, die vor dem 23.09.2020 erstellt wurden und noch nicht in ein barrierefreies Format überführt werden konnten. Sie werden sukzessive angepasst.
     
  • Die nicht-barrierefreien wissenschaftlichen Publikationen wurden vor dem 23.09.2020 erstellt und können aus Urheberrechtsgründen nicht in eine barrierefreie Form überführt werden.
     
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle der nicht barrierefreien Modulhandbücher und Formulare wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Im Falle nicht barrierefreier Formulare wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prüfungsverwaltung. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die im Folgenden angegebene Kontaktmöglichkeit.
     
  • Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Institut für Diversitätsstudien
Emil-Figge-Straße 50
44227 Dortmund

Ansprechpartnerin: Ramona Krüger
ramona-louisa.kruegertu-dortmundde

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort "Barrierefreiheit" an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv

DoBuS – der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen.

Die TU Dortmund bietet Informationen über ihr Profil in Leichter Sprache. Auch das Insitut für Diversitätsstudien hat Informationen in Leichter Sprache im Footer hinterlegt.